Zum Inhalt springen

Bitte lächeln

Fotogalerie

WERNER Events

Eine Gruppe von Läufern, darunter Kinder und Erwachsene, startet enthusiastisch einen Wettlauf auf einer gepflasterten Straße. Die Teilnehmer tragen verschiedene Sportbekleidungen und nummerierte Startnummern. Die Szenerie ist von grünen Bäumen umgeben, was eine lebendige und energische Atmosphäre schafft.

2024

Spargellauf 7. Juni

Ein lächelnder, geschnitzter Kürbis mit fröhlichem Gesichtsausdruck, der auf einem Holzregal steht. Im Hintergrund sind unscharfe Gegenstände sichtbar, die eine herbstliche Atmosphäre schaffen. Der Kürbis ist typisch für Halloween und zeigt die orange Farbe, die mit der Saison assoziiert wird.

2023

Kürbisspektakel 7. Oktober

Ein Mann mit blonden Haaren hebt eine Pistole in die Luft, während er vor einer großen Menschenmenge steht. Im Hintergrund sind Bäume und ein sonniger Himmel zu sehen. Die Zuschauer scheinen gespannt zu sein, während Rauch aus der Waffe aufsteigt. Der Mann trägt ein schwarzes T-Shirt mit einem Herzsymbol und der Aufschrift „Versus“.

2023

Spargellauf 2. Juni

Hinweis zu Foto- und Videoaufnahmen

Auf unserer Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen erstellt. Diese werden zur Öffentlichkeitsarbeit (auch in den sozialen Medien) genutzt und dienen außerdem der dauerhaften Dokumentation des Spargellaufs (offline und online und können so auch im außereuropäischen Ausland abgerufen werden). Diese Verarbeitung dient der Wahrung unseres berechtigten Interesses an Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation im Sinne von Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Gegen die Verarbeitung steht Ihnen in begründeten Fällen ein Widerspruchsrecht zu. Ferner haben ein Recht auf eine unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten Daten sowie unter Umständen auch ein Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung der Daten. Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls an WERNER KG, Dennis Neumann, Kirchweg 6, 21717 Deinste, erlebniskultur@werner-frische.de04149 / 934 84-35. Zusätzlich haben Sie das Recht zur Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.