Allgemeine Nutzungsbedingungen Kundenkarte (ANB)
für die Teilnahme an unserem Treueprogramm
zwischen
1. der Werner KG, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Christoph Werner, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt unter HRA 100324, Kirchweg 6, 21717 Deinste, Tel.: 0 41 49 – 93 48 4-0, Fax.: 0 41 49 – 93 48 4-20, E-Mail: info@werner-spargel.de, USt.-Identifikations-Nr.: DE116474666,
– Nachfolgend auch „Anbieter“ –
und
2. den in dem Vertrag bezeichneten Kunden
– nachfolgend auch „Treuekunden“ –
– nachfolgend gemeinsam die „Parteien“ –
§1 Geltungsbereich; Begriffsbestimmungen
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Treuekunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Treuekunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(2) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll geschäftsfähig sind.
(3) Der Treuekunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(4) Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Nutzungsbedingungen für die Teilnahme an dem Treueprogramm jederzeit zu ändern. Keine Änderung hat einen Entschädigungsanspruch der Treuekunden zur Folge.
§2 Vertragsschluss
(1) Der Treuekundenvertrag kommt durch die Registrierung für das Treueprogramm durch den Treuekunden zustande. Der Treuekunde registriert sich für das Treueprogramm durch Ausfüllen und Übersenden bzw. Abgeben des in den Filialen des Anbieters ausliegenden bzw. Ausfüllen und Absenden des auf der Internet-Präsenz des Anbieters abrufbaren Anmeldeformulars.
(2) Bei einer Registrierung zum Treueprogramm in den lokalen Ladengeschäften des Anbieters erklärt sich der Treuekunde mit Unterschreiben des Anmeldeformulars mit diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen sowie mit den Datenschutzhinweisen einverstanden. Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen sowie die Datenschutzhinweise sind rückseitig auf dem Anmeldeformular aufgebracht und werden durch die Unterschrift des Treuekunden akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen. Der Antrag kann nur abgegeben werden, wenn der Treuekunde diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen und die Datenschutzhinweise des Anbieters akzeptiert. Der Treuekunde erhält ein Exemplar dieses Formulars ausgehändigt.
(3) Bei einer Registrierung auf der Internet-Präsenz des Anbieters akzeptiert der Treuekunde vor dem Absenden des Online-Formulars durch Setzen eines Hakens die Geltung dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen und erklärt sein Einverständnis mit den Datenschutzhinweisen des Anbieters und nimmt dadurch diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen sowie die Datenschutzhinweise in seinen Antrag auf. Der Antrag kann nur abgegeben werden, wenn der Treuekunde diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen und die Datenschutzhinweise des Anbieters akzeptiert. Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen sowie die Datenschutzhinweise sind durch einen Link in dem Formular einsehbar und auf der Internetpräsenz des Anbieters dauerhaft abrufbar.
(4) Die Vertragssprache ist deutsch.
§3 Teilnahme an dem Treueprogramm
(1) Nach der Annahme durch den Anbieter nimmt der Treuekunde an dem Treueprogramm teil. Der Treuekunde erhält von dem Anbieter eine Treuekarte übersandt.
(2) In dem Anmeldeformular kreuzt der Kunde an (Formular in Ladengeschäften) bzw. aktiviert durch Setzen eines Hakens (Online-Formular), dass er an dem Marketing-Programm teilnehmen möchte. Andernfalls nimmt der Treuekunde lediglich an dem Sammeln von Treuepunkten teil.
(3) Die Teilnahme an dem Treueprogramm und die Nutzung des Online-Kundenportals sind kostenlos.
(4) Es besteht kein Anspruch auf die Teilnahme an dem Treueprogramm des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, einen Treuekunden jederzeit ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme am Treueprogramm auszuschließen.
§4 Treuepunkte
(1) Mit den unter Vorlage der Treuekarte getätigten Einkäufen der Treuekunden in den lokalen Ladengeschäften sowie in dem Online-Shop des Anbieters können die Treuekunden Treuepunkte sammeln. Dazu ist es ausreichend, wenn der Treuekunde den auf der Treuekarte oder in der Treueapplikation enthaltenen QR-Code in den Filialen des Anbieters einscannen lässt oder in den Filialen des Anbieters die E-Mail-Adresse des Treuekunden bei einem Einkauf eingegeben wird.
(2) Die Treuekunden erhalten bei jedem Einkauf im Sinne des § 4 Absatz 1 dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen pro einen (1) vollen Euro Warenwert jeweils einen (1) Treuepunkt gutgeschrieben. Die gutzuschreibenden Treuepunkte werden anhand der Bruttorechnungssumme nach Abzug aller Rabatte ermittelt. Davon ausgenommen sind Zahlungen mit Geschenkgutscheinen sowie etwaige Abonnementgebühren.
(3) Die aktuelle Anzahl an Treuepunkten kann von den Treuekunden jederzeit in den Filialen des Anbieters erfragt werden.
§5 Eintausch von Treuepunkten; weitere Vorteile
(1) Die Treuekunden können jeweils einhundertfünfzig (150) Treuepunkte in eine Gutschrift in Höhe von EUR 7,50 oder zweihundertfünfzig (250) Treuepunkte in eine Gutschrift in Höhe von EUR 12,50 eintauschen . Diese Gutschrift wird sofort von dem Kaufpreis des jeweiligen Einkaufs abgezogen. Dazu wählt der Treuekunde nach Rücksprache mit dem Verkaufspersonal des Anbieters die Einlösung seiner Treuepunkte im Wege einer Gutschrift aus. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
(2) Die Treuekunden können ihre Treuepunkte auch in andere Prämien eintauschen. Dazu können die Treuekunden die jeweils gültigen Tauschprämien ihrem jeweiligen Online-Kundenportal entnehmen oder unter Vorlage ihrer Treuekarte bzw. ihres QR-Codes in den Filialen des Anbieters erfragen. Der Anbieter behält sich ausdrücklich das Recht vor, die angebotenen Tauschprämien jederzeit zu ändern oder zu entfernen oder einzelne Tauschprämien auf eine bestimmte Anzahl zu begrenzen („solange der Vorrat reicht“).
§6 Verfall von Treuepunkten
(1) Die innerhalb eines Kalenderjahres (01. Januar bis 31. Dezember) gesammelten Treuepunkte verfallen jeweils am 31. April des Folgejahres. Sind zu diesem Zeitpunkt mindestens 50 Treuepunkte vorhanden, stellt der Anbieter dem Treuekunden eine Gutschrift in Höhe von EUR 0,05 pro Treuepunkt aus. Diese Gutschrift ist bis zum 31. Juli des betreffenden Jahres einlösbar.
(2) Jeder Betrug oder Missbrauch beim Sammeln der Treuepunkte durch den Treuekunden kann den sofortigen Verlust der Treuepunkte, das Versagen der angebotenen Vorteile sowie die fristlose Kündigung der Teilnahme des Treuekunden an dem Treueprogramm zur Folge haben. Der Anbieter behält sich auch die Möglichkeit vor, von jedem Treuekunden, der im Rahmen des Treueprogramms betrogen hat, die Erstattung aller Prämien, die der Treuekunde zu Unrecht erhalten hat, zu verlangen.
§7 Kündigung
(1) Der Treuekunde kann seine Teilnahme am Treueprogramm jederzeit durch Erklärung in Textform gegenüber dem Anbieter kündigen.
(2) Der Anbieter kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von drei (3) Monaten durch Erklärung in Textform gegenüber dem Treuekunden kündigen. Im Falle eines Betrugs oder Missbrauchs beim Sammeln der Treuepunkte durch den Treuekunden oder bei Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes in der Person des Treuekunden kann der Anbieter das Vertragsverhältnis fristlos durch Erklärung in Textform gegenüber dem Treuekunden kündigen.
§8 Haftung
(1) Ansprüche des Treuekunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Treuekunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzli-chen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Treuekunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Absätze (1) und (2) gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die sich aus Absatz (1) und (2) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Anbieter und der Treuekunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§9 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Treuekunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Treuekunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Sofern es sich beim Treuekunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Treuekunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
(4) Es gelten die – gesondert abgedruckten und bei Vertragsschluss zur Kenntnis genommenen – Datenschutzhinweise des Anbieters.
Stand: 24.03.2023